Brief von der Polizei / Staatsanwaltschaft

Brief PolizeiEs gibt zwei Möglichkeiten zu erfahren, dass man in einem Strafverfahren als Beschuldigter gilt:

Zum einen im Rahmen einer Durchsuchung.

Zum anderen durch die Zustellung eines behördlichen Schreibens.

Dieser Brief kann von Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Zoll kommen. Daraus erfährt man lediglich, dass man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist und zu einem bestimmten Termin auf der Behörde erscheinen muss, um dort eine Aussage zu machen.

Zu diesem Termin geht man völlig unvorbereitet. In der Regel kennt man den Akteninhalt nicht.

In solch einer Situation eine Aussage zu machen, ist mehr als riskant. Da man als Beschuldigter kein Recht auf Akteneinsicht hat (§ 147 StPO), kann man nur über einen Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten. Nachdem der Anwalt, gemeinsam mit Ihnen, den Akteninhalt studiert hat, kann entschieden werden, ob überhaupt und wenn ja, welche Aussage gemacht wird.

Hinweis:

Konsultieren Sie rechtzeitig vor dem Aussagetermin einen Fachanwalt für Strafrecht. Machen Sie auf keinen Fall ohne Kenntnis des Akteninhalts eine Aussage.

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