Durchsuchung und Beschlagnahme

Durchsuchung und BeschlagnahmeDurchsuchung

In einem Strafverfahren sind, unter gewissen Voraussetzungen, Durchsuchungen von Wohnungen, Geschäftsräumen und/oder Personen zulässig. Gegen eine Durchsuchung ist immer ein Rechtsmittel möglich.

Warum wird eine Durchsuchung angeordnet?

Der Zweck einer Durchsuchung besteht zum einen in der Ergreifung eines oder mehrerer Täter, zum anderen im Auffinden und/oder Sichern von Beweismitteln.

Voraussetzung hierfür ist ein Tatverdacht, der den potenziellen Beschuldigten als Täter oder Begünstigten einer Straftat vermuten lässt.

Ich bin nicht verdächtig. Kann ich einer Durchsuchung ausgesetzt werden?

Eine Durchsuchung bei Nichtverdächtigen ist möglich. Allerdings gelten in diesem Fall für die Rechtfertigung einer Durchsuchung wesentlich engere Voraussetzungen.

Wann darf eine Durchsuchung stattfinden?

Hausdurchsuchungen sind mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss und bei Gefahr im Verzug jederzeit zulässig.

Wer kann eine Durchsuchung anordnen?

Eine Durchsuchung kann nur durch einen zuständigen Richter angeordnet werden, es sei denn, es droht Gefahr im Verzug. Dann könnte beispielsweise die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung anordnen. Hinzu kommt, dass bei Steuerstrafangelegenheiten auch das Finanzamt eine Durchsuchung anordnen kann.

Beschlagnahme

Darf bei einer Durchsuchung etwas beschlagnahmt werden?

Während einer Durchsuchung kommt es nicht selten zur Beschlagnahme von Gegenständen. Die Beschlagnahme einer Sache findet zur Sicherung privater oder öffentlicher Belange statt. Eine Beschlagnahme ist erforderlich, wenn die zu beschlagnahmende Sache nicht freiwillig übergeben wird oder die Strafverfolgungsbehörden diese nicht anderweitig erlangen konnten.

"Zufallsfunde"

... sind nicht vom Durchsuchungsbeschluss erfasste Gegenstände (z. B. einer anderen Straftat).

Damit daraus resultierende Probleme frühzeitig gelöst werden können, sollten Sie Ihren Anwalt sofort hinzuziehen.

Wichtig!

Nicht beschlagnahmt werden dürfen schriftliche Mitteilungen von folgenden Personen:

Eine Beschlagnahme muss, ebenso wie eine Durchsuchung, von einem Gericht oder, bei Gefahr im Verzug von der Staatsanwaltschaft, angeordnet werden.

Bei Widerspruch des Betroffenen gegen die angeordnete Beschlagnahme gilt es, die Anordnung innerhalb von 3 Tagen von einem Richter prüfen zu lassen.

Sobald beschlagnahmte Gegenstände nicht mehr für ein Verfahren benötigt werden, werden diese

dem Beschuldigten zurückgegeben.

Hinweis:

Wenn Sie von einer Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme betroffen sind, kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Fachanwalt für Strafrecht. Reden Sie vorher mit niemand anderem.

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