Jugendstrafrecht

JugendstrafrechtEnde des 19. Jahrhunderts kamen die ersten Bestrebungen auf, ein Strafrecht für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Der erste Schritt war der Bau eines Jugendgerichtes im Jahr 1908. 1912 wurde das erste Jugendgefängnis errichtet und 1923 das Jugendgerichtsgesetz (JGG) verabschiedet. Nachdem es im dritten Reich stark verändert wurde, baut das heutige JGG im Wesentlichen auf dem Gesetz von 1923 auf. Es wurde 1953 im Bundestag verabschiedet.

Es werden drei Altersstufen unterschieden:

Im Jugendstrafrecht stehen ausschließlich erzieherische (spezialpräventive) Gesichtspunkte im Vordergrund, die sich in drei Gruppen aufteilen:

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