Prävention
Das Strafrecht ist, im Gegensatz zu früheren Zeiten, nicht mehr beherrscht von einfachen Tatbeständen wie Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug. Es ist in weitaus zahlreicheren Gesetzen vertreten als allgemein bekannt.
Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer, Kaufleute u. a. müssen im Rahmen ihrer Aufgaben heutzutage eine Vielzahl von Entscheidungen treffen, die strafrechtlich relevante Gebiete tangieren können. Dem Einzelnen sind viele dieser Vorschriften nicht einmal bekannt, der spezialisierte Fachanwalt jedoch kennt sich aus.
Um nicht mit den geltenden Gesetzen in Konflikt zu geraten, empfiehlt es sich, vor zu treffenden Entscheidungen diese auf strafrechtliche Relevanz zu überprüfen. Der erfahrene Strafrechtler wird Warnzeichen erkennen, strukturelle Probleme aufdecken und lösen sowie strafrechtlich “ungefährliche” Vorgehensweisen anraten.
In der heutigen Komplexität der Abläufe ist es unumgänglich, einen Strafrechtler ebenso einzubinden wie einen Steuerrechtler und einen Zivilrechtler.
Es ist wichtig, dass ein auf Wirtschaftsrecht spezialisierter Strafrechtler compliance-systeme konzipiert, diese in den entsprechenden Unternehmen installiert und mit der Unternehmensführung Krisenhotlines vereinbart.
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