In Flensburg hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) seinen Sitz. Seit 50 Jahren arbeiten mittlerweile über 1000 Mitarbeiter an der Erstellung von Statistiken rund um das Thema KFZ, Typengenehmigung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen und natürlich am Verkehrszentralregister.
Das Verkehrszentralregister, oder umgangssprachlich die Verkehrssünderkartei, registriert alle im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer.
Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister erhält entweder der Betroffene selbst oder eine hierfür besonders berechtigte Behörde.
Übrigens, Entscheidungen über Maßnahmen, welche die Fahrerlaubnis betreffen, werden nicht vom Kraftfahrtbundesamt, sondern von der jeweilig zuständigen Fahrerlaubnisbehörde getroffen.
Es gibt bundesweit 650 Fahrerlaubnisbehörden (laut KBA).
Das Verkehrszentralregister verwaltet also lediglich Entscheidungen, welche beispielsweise von Fahrerlaubnisbehörden getroffen wurden oder welche von Bußgeldstellen und Gerichten entschieden wurden.
Die von den o. g. Institutionen gemeldeten Vorgänge werden vom KBA nach einem Punktesystem, welches sich u.a. an der Schwere der Verstöße ausrichtet, eingestuft, entsprechend hinterlegt und verwaltet. Diese Informationen stehen dann wiederum den Behörden (Polizei) zur Verfügung, um gegebenenfalls erteilte Fahrverbote etc. erkennen und durchsetzen zu können.
Wichtig: Nicht jeder Verstoß endet mit einem Eintrag im Verkehrszentralregister.
Sollten Sie der Meinung sein, das Sie zu Unrecht einen Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot erhalten haben, sprechen Sie Ihren Fachanwalt für Strafrecht an. Dieser wird Ihnen helfen.
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