Strafen
Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz in mehrere Arten von Strafen. Die Geläufigsten sind zunächst die Geldstrafen und die Freiheitsstrafen.
Bei den Geldstrafen werden in der Regel Tagessätze festgelegt.
Für eine bestimmte Straftat wird der Täter also beispielsweise zu 50 Tagessätzen á 30,00 € verurteilt. Die Höhe eines jeden einzelnen Tagessatzes bemisst sich nach dem Einkommen des Täters. Hat der Täter beispielsweise ein Nettoeinkommen von 900,00 € monatlich (und keine wesentlichen Abzüge), wird dieses monatliche Nettoeinkommen durch 30 dividiert, so dass man einen Tagessatz in Höhe von 30,00 € errechnet. 50 Tagessätze á 30,00 € ergibt dann eine Geldbuße in Höhe von 1.500,00 €.
Das bedeutet, dass Ottonormalverbraucher für eine reguläre Beleidigung 50 Tagessätze bekommen und der Vorstand einer großen Aktiengesellschaft ebenfalls 50 Tagessätze. Auf Grund des erheblichen höheren Gehalts eines Vorstandes, zahlt dieser jedoch eine erheblich höhere Geldbuße. Die Anzahl der Tagessätze bleibt jedoch die Gleiche.
Bei den Freiheitsstrafen unterscheidet man zwischen Verbrechen und Vergehen (§ 12 StGB).
Verbrechen sind Taten, die im Mindesten mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Hier sind zu nennen in etwa die Tötungsdelikte oder aber auch beispielsweise die schwere Brandstiftung.
Vergehen sind demgegenüber rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder aber mit Geldstrafe bedroht sind.
Zu nennen ist hier Beispielsweise die Unterschlagung, die Körperverletzung oder der Diebstahl.
Wenn man zum ersten Mal zu einer Freiheitsstrafe verurteile wird, so kann diese Freiheitsstrafe unter gewissen Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden.
Zur Bewährung aussetzen bedeutet, dass der verurteilte Straftäter nicht ins Gefängnis muss, sondern unter gewissen Auflagen für eine Zeit (in der Regel 3 Jahre) unter Bewährung steht. Sollte er in der Bewährungszeit erneut straffällig werden, so kann die Bewährung widerrufen werden und der verurteilte Täter muss die Strafe dann absetzen. Eine Aussetzung zur Bewährung ist jedoch nur möglich bei Strafen unterhalb von 2 Jahren.
Neben diesen geschilderten Strafen, gibt es eine Reihe weiterer Strafen, die das Gesetz zur Verfügung stellt, um Straftäter zu bestrafen. Insbesondere das Jugendrecht ermöglicht dem Jugendrichter einen breiten Fächer von Möglichkeiten.
Innerhalb der Bundesrepublik ist die Höhe der Strafe nicht einheitlich. Man spricht von einem Nordsüdgefälle. Erfahrungsgemäß sind Strafen in Bayern für die gleichen Straftaten höher als beispielsweise in Hamburg.
Hinweis:
Sollten Sie wegen einer begangenen Straftat verurteilt worden sein, so sprechen Sie wegen der Höhe der Strafe unbedingt mit einem Fachanwalt für Strafrecht. Dieser wird gemeinsam mit Ihnen überlegen, ob ggf. Berufung eingelegt werden sollte. Eine Berufung kann auf die Höhe der Strafe beschränkt werden.
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