Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegenden Tatbestände unter Strafe stellen. Es handelt sich dabei um die staatliche Reaktion auf die Wirtschaftskriminalität. Es dient dem Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung.
Der Begriff "Wirtschaftsstrafrecht" ist nicht gesetzlich definiert. Ob eine Vorschrift inhaltlich Wirtschaftsstrafrecht ist, ergibt sich letztlich aus ihrem Schutzzweck. Soll sie Kernbereiche des Wirtschaftsrechtes schützen, oder kann sie auch nur dazu verwendet werden, ist sie "Wirtschaftsstrafrecht".
Das Wirtschaftsstrafrecht
reicht von Außenwirtschafts -, Bilanz -, Umwelt - und Insolvenz - Strafrecht bis zur Strafverfolgung wegen betrügerischer Erlangung einer Subvention u.s.w.
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