Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegenden Tatbestände unter Strafe stellen. Es handelt sich dabei um die staatliche Reaktion auf die Wirtschaftskriminalität. Es dient dem Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung.
Der Begriff "Wirtschaftsstrafrecht" ist nicht gesetzlich definiert. Ob eine Vorschrift inhaltlich Wirtschaftsstrafrecht ist, ergibt sich letztlich aus ihrem Schutzzweck. Soll sie Kernbereiche des Wirtschaftsrechtes schützen, oder kann sie auch nur dazu verwendet werden, ist sie "Wirtschaftsstrafrecht".
Das Wirtschaftsstrafrecht
reicht von Außenwirtschafts -, Bilanz -, Umwelt - und Insolvenz - Strafrecht bis zur Strafverfolgung wegen betrügerischer Erlangung einer Subvention u.s.w.
12.Januar
Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 21.12.2011, dass ein Neonazi, der im April 2010 in der Nürnberger U-Bahn einen Mann fast ... mehr
8.Juni
Schon knapp 4 Wochen nach Einreichung der Verfassungsbeschwerde (VB) - siehe die nachfolgende Seite 2 - hat das Bundesverfassungsgericht ... mehr
3.Mai
Die vom Landgericht Rostock im Rahmen der Ausgestaltung der Führungsaufsicht Anfang des Jahres 2011 – nachträglich – angeordnete ... mehr